Es gibt eine dezidierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und typisierte interne Vorgaben der Agentur für Arbeit zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Ausscheidensvereinbarungen. Dabei gilt es für die unterschiedlichen Erscheinungsformen – d.h. insbesondere Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Gerichtsvergleich – diverse Einzelheiten zu beachten, die eine fundierte Kenntnis des fachanwaltlichen Beraters auch bzgl. dieser flankierenden Rechtsthemen voraussetzen. Ohne sorgfältige Prüfung und Beratung drohen die Verhängung der sog. (zwölfwöchigen) Sperrzeit und/oder das Ruhen von Arbeitslosengeldansprüchen (bspw. wegen Kündigungsfristverkürzung gegen Abfindung oder Urlaubsabgeltung). Dies kann auch Auswirkungen für Ersatzansprüche wie den Gründungszuschuss haben.
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