Viele Themenbereiche des Arbeitsrechts sind von einer Berufs-Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Dazu zählen nicht etwa nur betriebsbedingte Kündigungen bei bestehendem allgemeinen Kündigungsschutz oder sonstige Vertragsverletzungen, die eindeutig der Arbeitgebersphäre zuzurechnen sind. Insbesondere ist auch – entgegen verschiedentlich anzutreffender Verlautbarungen auch von Rechtsschutzversicherungen – keineswegs ausgeschlossen, dass bspw. ein außergerichtlicher Aufhebungsvertrag (ohne Kündigung) unter den Kostendeckungsschutz einer Berufs-Rechtsschutzversicherung fällt. Da es insoweit auch im Rahmen der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung einer fundierten Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (auch zum Versicherungsrecht) bedarf, übernehmen wir dies für unsere Klienten. Wir kennen die Rechtsprechung und die Voraussetzungen eines arbeitsrechtlichen Rechtsschutzfalls bis ins Detail.