Wir verstehen uns als unabhängige Dienstleister und nicht als politische Lobbyisten. Wir vertreten daher im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wir halten es für ausgeschlossen, dass ein Rechtsanwalt die rechtlichen Möglichkeiten und Zwänge beider Lager hinreichend werten und verstehen kann, wenn er aus eigener Praxis ausschließlich die Vertretung der Arbeitgeberseite oder der Arbeitnehmerseite kennt. Wir können uns aus eigener unmittelbarer Erfahrung immer bestmöglich in die jeweils gegnerische Partei hineinversetzen und deren Vorgehensweise auch taktisch im Interesse unserer Klienten bewerten.

Im Rahmen der Beratung und Vertretung unserer Klienten legen wir immer größten Wert auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine intern in jeder Hinsicht transparente und ehrliche Abstimmung. Gerade im laufenden Arbeitsverhältnis sind neben rein rechtlichen Aspekten auch emotionale und atmosphärische Befindlichkeiten sowie unternehmenstypische Besonderheiten zu beachten, über die uns nur die Klienten aus eigener Anschauung informieren können. Daher entspricht es unserer ständigen Praxis, dass wir gemeinsam mit dem jeweiligen Klienten einzelfallbezogen abstimmen, welche Maßnahmen in rechtlicher, taktischer und/oder wirtschaftlicher Sicht die bestmöglichen sind. Dazu zählt auch die regelmäßige Abstimmung, ob und ggf. ab wann wir für den Klienten offiziell nach außen auftreten oder bzw. ggf. bis wann wir lediglich im Hintergrund beratend oder entwerfend tätig sind. Aus denselben Gründen entspricht es unserer ständigen Praxis, dass alle von uns im Namen unserer Klienten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) verfassten Schreiben bzw. abzugebenden Willenserklärungen im Vorfeld nicht nur inhaltlich besprochen, sondern auch in der finalen Entwurfsfassung dem Klienten zur vorherigen Freigabe bzw. Mitteilung finaler Änderungswünsche übermittelt werden.