ARGOS ANWÄLTE beraten und vertreten außergerichtlich (einschließlich Vertragserstellung) sowie gerichtlich in sämtlichen Rechtsfragen und Streitigkeiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Der Schwerpunkt unserer langjährigen Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht liegt wegen der herausragenden Praxisrelevanz in der Vertretung im Zusammenhang mit Kündigungen und entsprechender Verhandlung von Abfindungen.

Rechtsberatung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmen

Zu unseren Klienten im Arbeitsrecht zählen Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter (bspw. Betriebsräte/Personalräte) ebenso wie Organmitglieder juristischer Personen (bspw. GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstände) und Arbeitgeber (Unternehmen) aller Größen und Rechtsformen. Daneben erstellen wir für Arbeitgeber auch interne Gutachten und Bewertungen zu komplexen Fragen und Themen im Arbeitsrecht.

Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in allen Gebieten des Arbeitsrechts

Höchste fachliche Qualifikationen sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Neben den für Fachanwälte für Arbeitsrecht vorgeschriebenen jährlichen Pflicht-Fortbildungen (nach § 15 FAO) aktualisieren wir unseren theoretischen und praktischen Wissensstand auf regelmäßigen Treffen mit ausgewählten qualifizierten Fachanwälten für Arbeitsrecht aus dem Raum Köln/Bonn. Zudem unterhält Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Pomberg mit Blick auf seine Promotion ("Die Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer") und seinen dort lehrenden "Doktorvater" hervorragende Kontakte zur Universität zu Köln. Daneben findet auch auf regelmäßigen Diskussionsveranstaltungen ein fachlicher Meinungsaustausch mit Arbeitsrichtern, zumeist von den Arbeitsgerichten Köln und Bonn, statt.

Schwerpunkt-Standorte unserer Tätigkeit

Die meisten Gerichtsverfahren führen wir vor den Arbeitsgerichten Köln, Bonn, Siegburg und Aachen und vor dem für diese Arbeitsgerichte zuständigen Berufungsgericht (Landesarbeitsgericht Köln). Daneben bilden Rechtsstreite im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (dort zumeist Arbeitsgerichte Düsseldorf, Solingen, Wuppertal und Mönchengladbach) einen weiteren Praxisschwerpunkt. Wir vertreten unserer Mandaten im Arbeitsrecht bei Bedarf aber auch darüber hinausgehend bundesweit, zudem auch vor dem Bundesarbeitsgericht (in Erfurt).

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Folgende Themen und Fragen bilden - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - den Schwerpunkt der Vertretung oder Beratung bzw. internen Bewertungen durch unsere Kanzlei / Rechtsanwälte im Arbeitsrecht:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitsvertag prüfen und nachverhandeln
  • Kündigung (personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung) einschließlich etwaiger Verhandlungen einer Abfindung
  • allgemeiner Kündigungsschutz, §§ 1, 23 KSchG
  • (Beendigungs-) Kündigung und Änderungskündigung
  • besonderer Kündigungsschutz (bspw. Kündigung von Schwerbehinderten, Schwangeren, Arbeitnehmern in Elternzeit, Betriebs-/Personalratsmitgliedern, Wahlbewerbern usw.)
  • Beratung und Vertretung nach Erhalt / Erklärung einer Kündigung (Kündigungsschutzklage)
  • Tarifliche und/oder arbeitsvertragliche ordentliche „Unkündbarkeit“
  • Außerordentliche und fristlose Kündigung i.S.v. § 626 BGB
  • (Nach-) Vertragliche Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigung und Kundenschutz
  • Er-/Abmahnungen, arbeitsrechtliche Vertragsstrafen und Schadensersatzfragen
  • Dienstvertragsrecht von Organmitgliedern (bspw. GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände)
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge einschließlich Verhandlung von Abfindungen
  • Zwischenzeugnisse und Zeugnisse im Arbeitsrecht
  • Sämtliche Vergütungsthemen, bspw. Überstunden, Eingruppierungen, Tantieme, Boni und Gratifikationen
  • Freistellungen und Beschäftigungsanspruch
  • Arbeitszeit-, Urlaubs-, Spesen- und Dienstwagenregelungen
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Outsourcing und Betriebsübergang gem. § 613a BGB
  • Betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung mit arbeitsgerichtlichem Beschlussverfahren
  • Mitbestimmung/Anhörung des Betriebs-/Personalrats bei Kündigungen, Versetzungen usw.
  • Tarifvertragsrecht
  • Insolvenzarbeitsrecht (Kündigung in Insolvenz und flankierende Themenbereiche)
  • betriebliche Altersversorgung

Weitere Leistungen und Angebote

Überdies begleiten bzw. übernehmen wir die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, namentlich auch von Interessenausgleichen und Sozialplänen zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat.

Unsere Beratung/Vertretung und Bewertungen im Arbeitsrecht berücksichtigen jederzeit sachverwandte Rechtsgebiete, wie bspw. die Ruhens- und Sperrzeitthematik bzgl. des Arbeitslosengeldbezugs bei Erhalt einer Abfindung, Massenentlassungsanzeigen i.S.v. § 17 KSchG und Statusfragen („Scheinselbstständigkeit“).

Soweit unserer Terminkalender es zulässt, bieten wir in unregelmäßigen Abständen auch Seminarveranstaltungen im Arbeitsrecht an, zumeist in Köln oder Bonn.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
RA Dr.Thorsten Pomberg
+49 (0) 221 5029294-0
pomberg@argos-anwaelte.de

In eigener Sache: Unsere Philosophie im Arbeitsrecht

Wir verstehen uns und unsere Kanzlei als unabhängige Dienstleister und nicht als politische Lobbyisten. Wir vertreten daher im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wir halten es für ausgeschlossen, dass Anwälte bzw. Fachanwälte für Arbeitsrecht die rechtlichen Möglichkeiten und Zwänge beider Lager hinreichend werten und verstehen können, wenn sie aus eigener Praxis ausschließlich die Vertretung bzw. Beratung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern kennen. Wir können uns aus eigener unmittelbarer Erfahrung immer bestmöglich in die jeweils gegnerische Partei hineinversetzen und deren Vorgehensweise auch taktisch im Interesse unserer Mandanten bewerten.

Im Rahmen der Beratung und Vertretung unserer Mandanten - seien es Arbeitgeber, seien es Arbeitnehmer - legt unsere Kanzlei immer größten Wert auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine intern in jeder Hinsicht transparente und ehrliche Abstimmung. Gerade im laufenden Arbeitsverhältnis sind neben rein rechtlichen Aspekten auch emotionale und atmosphärische Befindlichkeiten sowie unternehmenstypische Besonderheiten zu beachten, über die uns nur die Mandanten aus eigener Anschauung informieren können. Daher entspricht es unserer ständigen Praxis im Arbeitsrecht, dass wir gemeinsam mit dem jeweiligen Mandanten einzelfallbezogene Fragen abstimmen und ermitteln, welche Maßnahmen in rechtlicher, taktischer und/oder wirtschaftlicher Sicht die bestmöglichen sind. Dazu zählt auch die regelmäßige Abstimmung, ob und ggf. ab wann wir für den Mandanten offiziell nach außen auftreten oder bzw. ggf. bis wann wir lediglich im Hintergrund beratend oder entwerfend tätig sind. Die formelle Vertretung durch einen Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) hat eine Aussagekraft, deren Wirkung im Vorfeld bedacht und besprochen sein sollte. Aus denselben Gründen entspricht es unserer ständigen Praxis, dass alle von uns im Namen unserer Mandanten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) verfassten Schreiben bzw. abzugebenden Willenserklärungen im Vorfeld nicht nur inhaltlich besprochen, sondern auch in der finalen Entwurfsfassung dem Mandanten zur vorherigen Freigabe bzw. Mitteilung finaler Änderungswünsche übermittelt werden.